Der Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist entsprechend der landesspezifischen Regelungen in das bauaufsichtliche Abnahmeverfahren in Rheinland-Pfalz eingebunden. Es handelt sich um eine hoheitliche Aufgabe für die feste Gebühren nach der Gebührenverordnung für Rheinland-Pfalz festgelegt sind. Ob bei Neubau oder Änderung einer Feuerungsanlage ist in jedem Fall das Fachwissen des Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers gefragt, um die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Feuerungsanlage zu beurteilen und bescheinigen. Durch die Anpassung des nationalen Baurechts an die europäischen Richtlinien, sind Veränderungen im Baurecht und im Verfahrensablauf eingetreten und fortlaufend in Gang. Zudem machen es die Vielzahl neuer Bauprodukte, Bauarten insbesondere neue Baustoffe, Baustoffkombinationen und Feuerstätten erforderlich, Abnahmen an Feuerungsanlagen systematisch zu gestalten.
Das Vertrauen des Eigentümers in die Institution Bezirksschornsteinfeger muss durch Fähigkeit und Fachkompetenz erworben und erhalten werden. Der Erwerb des Meistertitels ist Basis und verpflichtende, jährliche Fortbildung soll Fachkompetenz garantieren. Nicht zuletzt auch deswegen, weil eine neutrale Beratung wichtig ist, um das gewohnte Sicherheits- und Qualitätsniveau in unserem Land beizubehalten.
Bei einigen Bauprodukten existiert eine Grauzone, die durch Unwissenheit, unterschiedliche Auslegung oder bewusstes Ignorieren von Vorschriften, Normen und Richtlinien entstanden ist. Deshalb ist neben der neutralen Beratung eine transparente, verlässliche und nachvollziehbare Dokumentation der Abnahmehandlung unverzichtbar. Der Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger beeinflusst die Qualität des Bauvorhabens und dokumentiert die Qualität seines Handelns in einem Qualitäts- und Umweltmanagementsystem, dem er und seine komplette Berufsgruppe angehört.