Vom Schornsteinfeger erhalten Sie nützliche Informationen und gute Tipps bei Planung, Bau und Betrieb von Feuerungsanlagen aller Art. Dies gilt auch und gerade für die Errichtung einer Feuerstätte für feste Brennstoffe. Kaufen Sie nur geprüfte und zugelassene Feuerstätten, die den Schadstoffgrenzwerten nach 1.BimSchV (Staub, CO) entsprechen. Ist der Aufstellraum für die Feuerstätte geeignet? Ist die Wärmeleistung der Feuerstätte auf das Raumvolumen abgestimmt? Werden die geforderten Brandschutzabstände laut Feuerungsverordnung und Herstellerangaben erfüllt? Ein vorhandener Schornstein muss unbedingt vor Beginn der Maßnahme vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister überprüft werden. Auch bei der Planung neuer Schornsteine sollten Sie Ihren Schornsteinfeger als Fachmann hinzuziehen.