Der Energieausweis ist seit 2008 für viele Hausbesitzer gesetzlich vorgeschrieben.
Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2007 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude Pflicht geworden. Hausbesitzer müssen bei Vermietung oder Verkauf von Immobilien einen Energieausweis vorlegen können. Eigentümern zeigt ein im Energieausweis integrierter „Modernisierungsberater“, mit welchen Modernisierungsmaßnahmen welche Energieklasse erreicht werden kann.
Der Energieausweis informiert objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, die energetische Qualität von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen. Die Deutsche Energieagentur, die den Energieausweis konzipierte, hat ein Ziel: In Immobilienanzeigen soll künftig so selbstverständlich mit der Energieeffizienz von Gebäuden geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist.
Da die meisten Schornsteinfeger über die Zusatzqualifikation des Energieberaters berechtigt sind, können diese den nötigen Energieausweis erstellen.
KfW-Förderanträge
Viele Schornsteinfeger erstellen auch Nachweise nach KfW und erledigen damit die notwendigen Berechnungen und unterstützen den Antragsteller.