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Shisha-Bars

Bereits im September 2017 hat das rheinland-pfälzische Schornsteinfegerhandwerk im Wirtschaftsministerium in Mainz (Ref. 8205) um die Erarbeitung einer Anforderungsrichtlinie im Umgang mit dem Betrieb sogenannter „Shisha-Bars“ gebeten, da sich die Anfragen bezüglich der Nutzungsanforderungen, beim Entzünden und Rauchen der Wasserpfeifen in den letzten Monaten an das Schornsteinfegerhandwerk häufen. Bis heute ist von Seiten des Ministeriums keine Richtlinie veröffentlicht.

Es ist bekannt, dass hochgiftiges Kohlenmonoxid sowohl bei der Vorbereitung der Kohle als auch beim Rauchen der Shisha-Pfeifen entsteht. Da in fast allen Shisha-Bars üblicherweise in einem Nebenraum die Shisha-Kohle zum Glühen gebracht und aufgeschichtet als Vorrat gehalten wird und dieser Raum meist klein und schlecht belüftet ist, kann es dort zu einer Anreicherung von Kohlenmonoxid kommen.

Weiterhin entsteht auch beim Rauchen der Shisha-Pfeifen im Gastraum Kohlenmonoxid. Die Konzentration hängt maßgeblich von der Anzahl der gleichzeitig gerauchten Shishas, der Raumgröße und der Belüftung ab.

 

Falls Sie Ihrerseits als zuständige Genehmigungsbehörde eine Genehmigung aussprechen müssen oder Sie eine Shisha-Bar eröffnen wollen, empfiehlt das rheinland-pfälzische Schornsteinfegerhandwerk folgende Mindestanforderungen:

  1. Errichtung einer Feuerungsanlage für feste Brennstoffe mit Schornstein zum ordentlichen Entzünden der Shisha Kohle in der Feuerstätte.
  2. Eine Entlüftungsanlage im Gastraum mit mindestens 130m³ Luft pro Stunde je Shisha; ausgelegt auf eine max. Druckdifferenz von 4 Pascal gegenüber dem Freien (Alternativ Raumluftunabhängige Feuerstätte mit DIBT Zulassung 8 Pa).
  3. Installation eines für die Gewerbenutzung geeigneten Eingaswarnmelder auf CO >30 ppm.
  4. Durch den bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger im Rahmen der Erstabnahme nach §79(2) LBauO zusätzlich den Luftvolumenstrom der Entlüftungsanlage und Druckdifferenzmessung 4 Pa oder 8 Pa messen lassen.
  5. Beauftragung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers im Rahmen der Feuerstättenschau den Luftvolumenstrom der Entlüftungsanlage und Druckdifferenzmessung 4 Pa oder 8 Pa dokumentieren lassen.

 

 

 

Weitere Informationen zum Thema Shisha-Bars finden Sie im Flyer der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe:

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  • Schornsteinfeger-Innung Trier

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