Mehr Pflichten für Eigentümer
Mit der Änderung der „Technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI 2008)“ wurde die jährliche Über- prüfung des Gasnetzanschlusses ab der Hauptabsperrvorrichtung dem Hauseigentümer verpflichtend weitergegeben. Damit hat der Hausbesitzer für diesen Bereich der Leitung die Verantwortung für die Gasinstal- lation übertragen bekommen.
Vielfach unbekannt
Im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht, aber auch durch den Abschluss eines Gasliefervertrages, ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Hausgasleitung verpflichtet. Vermietern obliegen darüber hinaus Prüfungs- und Instandhaltungspflichten.
Was ist wenn?
Spätestens im Schadensfall muss vor Gericht nachgewiesen werden, dass sachgerechte und regelmäßige Überprüfungen der Hausgasleitungen stattgefunden haben. Nur so können sich Hauseigentümer gegenüber Schadensersatzansprüchen Dritter entlasten.
Unser Angebot – Sicherheit am laufenden Meter
Die Schornsteinfeger kontrollieren, gegen einen geringen Kostenaufwand, die für alle Gasverbrauchseinrichtungen im Gebäude frei verlegten Gasleitungen auf einen einwandfreien Zustand, Absperreinrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit, Leitungsöffnungen auf vorschriftsmäßige Verwahrung, und die Be- und Entlüftung bei nachträglicher Verkleidung frei verlegter Innenleitungen.
Dokumentation
Der Schornsteinfeger dokumentiert in einem Prüfprotokoll die durchgeführte Hausschau, alle geprüften
Leitungen, Geräte, Lüftungsanlagen und den Zeitpunkt der Kontrolle.
Die Vorteile