Vorgeschriebene Beratung nach 1. BImSchV + Energieeinsparverordnung
So kann ein Heizkessel schlimmstenfalls von innen aussehen.Um die Betriebs- und Brandsicherheit sicherzustellen, sind Feuerstätten und Heizungsanlagen regelmäßig zu reinigen. (nach Bedienungsanleitung und EnEV mind. 1-mal jährlich)
Die jährliche Kesselreinigung spart nicht nur 3–5 % am Brennstoffverbrauch und schont somit den Geldbeutel, sondern schützt damit auch unsere Umwelt und gewährleistet die notwendige Betriebssicherheit derFeuerstätte.
Ebenso läuft die Heizungsanlage störungsfreier und ihre Lebensdauer wird erhöht. Außerdem wird die Ge- fahr einer Beanstandung geringer, da saubere Kessel die gesetzlichen Grenzwerte leichter einhalten. Im § 11 der Energieeinsparverordnung (EnEV) gibt der Gesetzgeber die Verpflichtung einer regelmäßigen Heizkesselreinigung durch fachlich autorisiertes Personal vor. Unabhängig vom Brennstoff sollen Kachel- öfen, Kaminöfen und deren Rauchrohre regelmäßig gereinigt werden, um die sichere Funktion bei hohem Wirkungsgrad und guten Zugverhältnissen sicherzustellen und einen gefährlichen Rußbrand zu verhindern.
Die Schornsteinfegerbetriebe reinigen kostengünstig und zuverlässig Heizkessel, Kachelöfen und Öfen jeder
Art mit Spezialwerkzeug und Staubsauger im Nass- und Trockenverfahren.