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EnEV 2009 – Kabinettsentwurf
Brennstoffkosten

Vor dem Ofenbau erst einmal den Schornsteinfeger fragen

Im Schadensfall ist Genehmigung bares Geld wert

LUDWIGSHAFEN.

Immer mehr Hausbesitzer wollen die Heizkosten mit einem zusätzlichen Holzofen eindämmen. Das zeigt die steigende Zahl entsprechender Bauanträge in einigen Pfälzer Kommunen. Wer eine solche Feuerstelle mit Außenkamin installieren lässt, dafür aber keinen Bauantrag stellt, verstößt gegen die rheinland-pfälzische Landesbauordnung.

Der Trend zum Ofen ist eine Folge der hohen Energiepreise – und auch in der Pfalz zu beobachten. So wurden in Kaiserslautern im laufenden Jahr bereits 32 Bauanträge für zusätzliche Feuerstellen gestellt im gesamten Jahr 2005 waren es lediglich ,;zwei bis drei“ gewesen, wie der zuständige Referatsleiter Günter Schnitzer auf Anfrage mitteilte. In Ludwigshafen ist der Andrang nach zusätzlicher Feuerung ähnlich hoch wie in der Westpfalz: Hier wurden im laufenden Jahr bisher 30 entsprechende Bauanträge gestellt.

Kaminfeger berät

Die Paragrafen 61 und 62- der rheinland-pfälzischen Landesbauordnung sehen vor, dass die Montage eines Außenkamins, den solche Feuerstätten in der Regel benötigen, genehmigungspflichtig sind. Hausbesitzer, die mit dem Einbau eines Ofens liebäugeln, der einen Außenkamin – meist ein Stahlrohr – braucht, sollten ihr vorhaben zunächst mit ihrem Bezirksschornsteinfeger besprechen, Er kann beurteilen, ob es grundsätzliche Einwände dagegen gibt, und er kann den Betreffenden Fragen wie etwa diejenige nach dem besten Standort im Haus beantworten.

Mehrere Angebote einholen

Danach sollten sich die Bauwilligen Angebote von spezialisierten Handwerksbetrieben. einholen. Spätestens dann sollten sich die künftigen Ofenbesitzer aber auch mit dem zuständigen Bauamt in Verbindung setzen und die für den Bauantrag notwendigen Unterlagen erfragen. In der Regel sind dies das Antragsformular, eine vorm Schornsteinfeger unterzeichnete Baubeschreibung, ein Lageplan und ein Grundriss- sowie eine Ansichtszeichnung der geplanten Anlage. Ist der Antrag genehmigt und sind Ofen und Kamin gebaut, kann kein missgünstiger Nachbar dem Ofenbesitzer nachträglichen Ärger mit der Baubehörde verursachen. Wichtig ist die Genehmigung aber vor allem dann, wenn es durch die Anlage zu einem Schaden an den eigenen oder an fremden vier Wänden kommt: Fehlt sie, kann dies Auswirkungen auf die Regulierung des Schadens durch die Versicherung haben.

Unterschiedlich sind die Aussagen der Kommunen darüber, ob die Schornsteinfeger – in der Regel die ersten Ansprechpartner von Hausbesitzern in Sachen Ofen und Schornstein – auf die Genehmigungspflicht der Anlagen hinweisen müssen. Der Sprecher der Stadt Speyer verneint dies, wohingegen der Baureferatsleiter in Kaiserslautern sagt, der Feger habe die Pflicht zu informieren. Der Sprecher der Stadt Neustadt gibt an, dass der Kaminfeger „hinweisen sollte“.

Deshalb, vor dem Ofenbau erst einmal den Schornsteinfeger fragen

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