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Energie-Einspar-Verordnung 2002 Gebäudemodernisierung
Geld vom Staat – Förderprogramme des Bundes

So können Heizungen modernisiert oder erneuert werden

Wer seine Heizung modernisieren will, steht oft vor der Frage: Nachbessern oder komplett erneuern? Dabei sollte man nicht nur auf die Grenzwerte gem. 1. BImSchV achten, sondern auch auf die mögliche Energieeinsparung und die Regelungen in der EnEV.

Welche Ursachen kann ein zu hoher Abgasverlust haben?

Zu hohe Abgasverluste können insbesondere verursacht werden durch

– veraltete Technik der Heizung
– Verschmutzung des Brenners oder falsche Brennereinstellung sowie durch
– verschmutzte Wärmetauscherflächen.

Wann muss ich meine Heizung komplett erneuern?

Auch wenn der Abgasverlustgrenzwert überschritten ist, wird es nicht in jedem Fall nötig sein, den gesamten Heizkessel auszutauschen. In vielen Fällen genügt es, die Anlage fachgerecht einstellen zu lassen. In anderen Fällen können die Grenzwerte nach dem Austausch des Brenners eingehalten werden. Ein Teil der Heizkessel muss allerdings vollständig ersetzt werden.

Wann reicht ein Austausch des Brenners?

Durch einen Brennertausch können in manchen Fällen durchaus die Abgasverluste soweit reduziert werden, dass die Grenzwerte der 1. BImSchV eingehalten werden. Zu beachten ist jedoch, dass der alte Heizkessel weiterhin hohe Auskühl- und Oberflächenverluste hat. Des Weiteren empfiehlt sich eine Brennererneuerung nicht, wenn der Heizkessel ohnehin der Außerbetriebnamepflicht nach § 9 der Energieeinsparverordnung (siehe EnEV 2002, Seite 10) unterliegt.

Woran erkenne ich umweltfreundliche Heizungen?

Besonders emissionsarmen Brennern und Brenner-Kessel-Kombinationen kann das Umweltzeichen ?Blauer Engel? verliehen werden. Dem Umweltzeichen liegen zumeist deutlich über die rechtlichen Vorgaben hinausgehende Standards zugrunde. Nähere Informationen hierzu sind erhältlich unter www.blauer-engel.de.

Der Tipp Ihrer Schornsteinfeger

Fragen Sie ihren Schornsteinfeger, er wird Ihre Heizungsanlage unabhängig und neutral überprüfen. Damit wird sichergestellt, dass die Ergebnisse der Überprüfung frei von wirtschaftlichen Eigeninteressen privater Anbieter ist und ein bestmöglichstes Ergebnis für Ihre energetische Zukunft gewährleistet ist.
Fragen Sie Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfeger

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Landesinnungsverband des
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Im Stadtwald 15a
67663 – Kaiserslautern

(0631) 31617 – 0
(0631) 31617 – 30

info@schornsteinfeger-rp.de

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