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Neue Grenzwerte für alte Heizkessel
Energie-Einspar-Verordnung 2002 Gebäudemodernisierung

Heizkessel modernisieren – Energiekosten senken – Umwelt schonen

Der Gebäudebereich gehört zu den wichtigsten Handlungsfeldern im Klimaschutz. Umgerechnet 78% des Endenergieverbrauchs der privaten Haushalte ? Verkehr nicht mit eingerechnet ? werden für das Heizen verwendet. Dazu kommen weitere 10 ? 15% für die Warmwasserbereitung. Dabei werden in den bestehenden Wohngebäuden im Durchschnitt fast dreimal so viel Energie für Heizung und Warmwasser verbraucht wie nach den Anforderungen der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) für Neubauten vorgeschrieben ist. Hausbesitzern kommt dabei eine wichtige Rolle zu: Sie können mit einer Entscheidung für Energie sparendes Heizen also ein gutes Stück weit dazu beitragen, das Klima zu schützen ? ohne dass es sie langfristig Geld kostet. Im Gegenteil: Wer die alte Heizungsanlage gegen ein neue austauscht, spart viel Geld bei den laufenden Kosten ? in der Regel rentiert sich die Investition schon in wenigen Jahren.

Für Hausbesitzer ist der 1. November 2004 ein besonders wichtiges Datum. Ab dann gelten neue Grenzwerte für die Abgasverluste bei Öl- und Gasheizungen. Das ist in vielen Fällen Anlass für eine Modernisierung der Heizungsanlage. Die nachfolgende Texte zeigen, welche Regelungen dabei zu beachten sind. Dazu gehört neben der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV), die die Abgas-Verluste begrenzt, vor allem die Energieeinsparverordnung (EnEV), die den zulässigen Energiebedarf limitiert. Um Hausbesitzern die Investitionen zu erleichtern, hat die Bundesregierung verschiedene Fördermöglichkeiten geschaffen. Damit wird Energiesparen noch attraktiver ? und lohnt sich gleich zweimal: für den Umweltschutz und für Ihr Portemonnaie.

Mehr dazu im Artikel : Neue Grenzwerte für alte Heizkessel

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