Zinsgünstige Darlehen
Flankiert werden die rechtlichen Regelungen von Förderprogrammen für energetische Modernisierungsmaßnahmen im Bestand.
Die Bundesregierung hat mit dem Klimaschutzprogramm beschlossen, 1 Mrd. Euro Fördermittel des Bundes im Zeitraum 2001 bis 2005 für Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudebestand bereitzustellen. Hiermit wird zusätzlich ein wirtschaftlicher Anreiz gegeben, Maßnahmen zur Minderung des Energieverbrauchs und zum Energieträgerwechsel an Altbauten durchzuführen. Im Rahmen des Kreditprogramms zur CO2-Gebäudesanierung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden Maßnahmen an Wohngebäuden, die vor 1979 errichtet wurden, gefördert.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass eine Minderung der CO2-Emissionen um mindestens 30 Kilogramm pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr erzielt wird. Mit dieser Anforderung wurde das Förderziel direkt am Klimaschutz ausgerichtet, denn neben der Minderung des Primärenergieverbrauchs werden auch die Brennstoffeigenschaften berücksichtigt. Erneuerbare Energien und besonders effiziente Energieumwandlungstechniken wie Gasbrennwerttechnik und Kraft-Wärme-Kopplung schneiden dabei besonders gut ab.
Im Jahr 2003 wurde das Programm mit Mitteln aus der Ökologischen Steuerreform um 160 Mio. EUR pro Jahr aufgestockt. Damit werden Einzelmaßnahmen (Heizungsaustausch) sowie die so genannten KfW-Energiesparhäuser 40 und Passivhäuser gefördert. Außerdem erfolgt ein Teilschulderlass bei Sanierung von Altbauten auf Niedrigenergiehausstandard. Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Energieeinsparung im Gebäudebereich dienen insgesamt nicht nur der Erreichung der energie- und klimaschutzpolitischen Ziele der Bundesregierung. Sie liefern wichtige Impulse für die Baukonjunktur. Für Bauherren rechnen sich die durch die Energieeinsparverordnung ausgelösten Investitionen. Sie können in der Regel bereits in wenigen Jahren durch Einsparungen der Heizkosten wieder erwirtschaftet werden. Das gilt im Wesentlichen auch für die energetische Sanierung im Gebäudebestand. Durch den deutlich geringeren Verbrauch an Heizenergie tragen sie zudem für den Nutzer zu einer Senkung der Wohnnebenkosten bei und entlasten damit bleibend die Haushaltskasse.
Einen guten Überblick über die zahlreichen Fördermaßnahmen von EU, Bund, Ländern und Kommunen gibt die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit herausgegebene Broschüre ?Geld vom Staat?. Zu beziehen beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Referat Öffentlichkeitsarbeit, D-11055 Berlin. E-Mail: service@bmu.bund.de.
Weitere Informationen zum Wärmeschutz und zur Heizenergieeinsparung für Eigenheimbesitzer und Bauherren enthält die Broschüre ?Das Energiesparschwein? des Umweltbundesamtes. Sie ist kostenlos zu beziehen beim Umweltbundesamt, Postfach 330022, 14191 Berlin. E-Mail: uba@stk.de
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