Ein ?Energiepass? soll es von 2006 an erleichtern, den Energieverbrauch von Gebäuden einzuschätzen. Bereits Mitte 2005 wird der Pass auf freiwilliger Basis eingeführt, ab 4. Januar 2006 ist er nach EU- Recht Pflicht. Ein Investitionsvolumen von 29 Milliarden Euro und 370.000 neue Arbeitsplätze werde der Gebäude-Energiepass bis 2020 auslösen, so eine aktuelle Studie der Deutschen Energie-Agentur (dena). Basis dafür ist die EU- Richtlinie 2002/91/EG, über deren Umsetzung in Deutschland allerdings noch heftig diskutiert wird. Die Politik kommt an diesem Thema nicht vorbei ? ebenso wenig, wie die Hausbesitzer.
Anders als bei Autos oder Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf, obwohl die Heizkosten den größten Anteil an den Betriebskosten stellen. Objektive Informationen sind Mangelware, Vergleichsmaßstäbe fehlen.
Die Europäische Union (EU) will diese Situation transparenter machen und hat deshalb eine Richtlinie erlassen: Beginnend ab dem 04. Januar 2006 muss für alle Häuser ein Energieausweis ausgestellt werden, sobald der Mieter oder Eigentümer wechselt.
Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hat einen bundeseinheitlichen Energiepass entwickelt und in einem Feldversuch in 33 Regionen von November 2003 bis Ende 2004 getestet. Der Energiepass informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, den Energiebedarf von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen.
In Immobilienanzeigen soll künftig so selbstverständlich mit Energieeffizienzklasse A geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist.
Während die Bundesregierung für die Novellierung des Energieeinsparrechts die Deutsche Energie Agentur (dena) mit der Entwicklung eines bundeseinheitlichen ?bedarfsorientierten? Energiepasses beauftragt hat, plädiert vor allem die Wohnungswirtschaft für einen ?verbrauchsbasierten? Energieausweis. Worin liegt der Unterschied?
Bedarfsorientiert
Der Bedarfspass setzt eine dingliche Bestandsaufnahme der wärmetechnisch relevanten Komponenten eines Wohngebäudes durch einen Fachmann oder Ingenieur voraus. Zugrunde gelegt werden die bau- und anlagentechnischen Kenngrößen des Gebäudes, wie z.B. die Kompaktheit, die Qualität der Gebäudehülle und die Güte der Heizungsanlage. Die Kosten für die ingenieurtechnische Planung können in Abhängigkeit von der Gebäudegröße auf über 500 EUR ansteigen. Die dena nennt Kosten zwischen 150 und 200 EUR. Die Verbände der Wohnungswirtschaft rechnen in Deutschland mit einem Bedarf von etwa zwei Millionen Pässen und befürchten beim bedarfsorientierten Energiepass Kosten in Höhe von mehr als einer Milliarde Euro, die für Investitionen fehlen würden. Deshalb sprechen sich nahezu alle Wohnungswirtschaftsverbände und Energiedienstleistungsunternehmen für die Erstellung von ?Energieausweisen auf Verbrauchsbasis? aus. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV), der selbst an den Feldtests für den Energiepass beteiligt war und der Zentralverband SHK halten dem entgegen, dass nur ein bedarfsorientierter Pass objektive Daten liefert. ?Der Energiepass darf nicht vom Nutzerverhalten abhängen?, meint Dipl. Ing. Helmut Lehmann, technischer Berater beim ZIV. ?In einem Single-Haushalt, in dem selten geheizt wird, ist er Verbrauch viel niedriger als bei einer Familie mit kleinen Kindern, die es in allen Räumen warm haben wollen,? argumentiert Lehmann. ?Einen wirklichen Vergleich liefert nur die Bedarfsanalyse vom Fachmann und Daten – ob bedarfs oder verbrauchsorientiert – müssen in jedem Fall erhoben werden. Also entstehen auch Kosten.?
Verbrauchsorientiert
Diese könnten indes beim verbrauchsorientierten Energiepass geringer sein, da dieser durch jeden Wärmemessdienst auf Basis der Verbrauchswerte aus der jährlichen Heizkostenabrechnung erstellt werden kann. Das erspart zumindest nach Meinung der Wohnungswirtschaft einiges an Kosten und Bürokratie. Außerdem sind die Daten stets aktuell, während beim einmal erstellten bedarfsbasierten Energiepass bei seiner zehnjährigen Gültigkeitsdauer nicht auffällt, wenn die Gebäudeisolierung defekt ist und der Energieverbrauch deutlich nach oben schnellt. Zudem sei der hohe Anfangsbedarf an Energiepässen ab 2006 durch Energieagenturen, Architekten und Ingenieure gar nicht zu bewältigen, befürchtet die Wohnungswirtschaft. Die Übernahme der kompletten Abwicklung durch Energiedienstleistungsunternehmen erleichtere somit die organisatorische und kapazitätstechnische Seite der Energiepass- Einführung. Welcher Pass setzt sich durch? Vielleicht sogar beide. Vor allem beim Neubau empfiehlt sich die Ausstellung eines bedarfsorientierten Energiepasses, denn in diesem Bereich schreibt die zur Zeit gültige Energieeinsparverordnung eine so genannte Wärmebedarfsrechnung vor, die bei der Planung des Gebäudes von einem Architekten durchgeführt werden muss. Dieses könnte ohne zusätzlichen Aufwand und Kosten durch die Erstellung eines Energiepasses ersetzt werden. Der Verbrauchspass, so Helmut Lehmann, ist vor allem für den interessant, der in seinem Haus selbst wohnt und feststellen will, was für ihn an Maßnahmen sinnvoll und erforderlich ist.
Wichtig
Beim Energiepass geht es nicht um Energielieferung oder den Verkauf neuer Anlagentechnik bzw. Dämmung der Hüllfläche, sondern um eine Energetisch sinnvolle Beratung mit einer Entscheidungsfindung zur Verbesserung des Gebäudes.
Die Schornsteinfeger mit der Ausbildung zum Gebäudeenergieberater werden sich mit dem Thema befassen und diesen Dienstleistungsbereich ausbauen um eine neutrale Beratung ohne wirtschaftliches Eigeninteresse für seine Kunden zu erreichen. Will der Schornsteinfeger sein Kundenpotenzial nicht durch branchenfremde Berater bearbeiten lassen, muss er auf seine Kunden zugehen. Das ist allerdings kein Selbstläufer. Es erfordert intensive Vorbereitung, Schulung und aktives Handeln. Dabei gibt es keine Zeit mehr zu verlieren, den spätestens im Januar 2006 kommt das Thema flächendeckend.
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