Am 7. April, haben Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos einen gemeinsamen Vorschlag zur Novellierung der Energieeinsparverordnung in die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung gegeben.
Eigentümer und Vermieter haben danach ein Optionsrecht. Sie dürfen zwischen dem Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs und dem Energieausweis auf der Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs wählen.
Glos erwartet, dass über den ?gewählten marktwirtschaftlichen Ansatz beide Energieausweise einen Anreiz für energetische Sanierungen setzen werden?.
Künftig werde aber überprüft, ob sich beide in der Praxis bewähren. Beide Varianten müssen Empfehlungen für die Modernisierung von Gebäuden gegeben, ?sofern solche Maßnahmen kostengünstig durchgeführt werden können?. Im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Bundesregierung sollen die Bedarfsausweise bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen als Nachweis genutzt werden. Für die Zeit nach dem Inkrafttreten der Verordnung sind Übergangsregelungen zum schrittweisen Wirksamwerden der Regelungen eingeplant.
Der Referentenentwurf wird in den nächsten Wochen zunächst mit den anderen Bundesministerien und anschließend mit Ländern und Spitzenverbänden erörtert, bevor die Bundesregierung die Novellierung der Verordnung endgültig beschließt. Der Bundesrat muss der Verordnung danach zustimmen.
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