Infolge der vorgezogenen Neuwahl wird sich die Einführung des Gebäude- Energiepasses in Deutschland voraussichtlich bis Mitte des kommenden Jahres verzögern.
Mit der Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) jedoch wurde inzwischen die Rechtsgrundlage geschaffen, um die EU-Gebäude-Effizienz-Richtlinie in deutsches Recht umsetzen zu können. Die konkreten Anforderungen dieser europäischen Vorgabe, insbesondere die Ausstellung von Energiepässen, sollen in der Bundesrepublik in der überarbeiteten Energieeinsparverordnung (EnEV 2006) festgeschrieben werden.
Wie berichtet, soll mit dem Energiepass der Energieverbrauch von Gebäuden anhand normierter Randbedingungen bewertet werden. Damit wird ein energetischer Vergleich verschiedener Gebäude ermöglicht. Überdies soll der Gebäudepass ergänzende Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz enthalten, sofern diese Maßnahmen aus wirtschaftlicher Sicht geboten sind. Nach bisherigem Planungsstand wird das Dokument künftig für alle Neubauten sowie für vermietete Objekte und beim Verkauf von Immobilien benötigt.
Im Energiepass werden sämtliche Energieverbräuche eines Gebäudes berücksichtigt, wobei die Heizungsanlage und das Gebäude selbst gleichermaßen berücksichtigt werden. Untersucht werden Effizienz des Heizkessels, der Warmwasserbereitung und der Wärmedämmung der Rohrleitungen ebenso wie die energetische Qualität von Wänden, Fenstern und Dach.
Ausgestellt werden darf das Dokument aller Voraussicht nach nicht nur von Architekten, Planungsingenieuren und Energieberatern, sondern auch von Fachhandwerkern mit entsprechender Qualifikation.
Weitere Informationen unter
www.dena.de
www.enev-online.de
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